Der Weg zur Anbaugenehmigung in Bayern – Ein Leitfaden für Cannabis Social Clubs

Der Weg zur Anbaugenehmigung in Bayern – Ein Leitfaden für Cannabis Social Clubs

Luca

Hey Leute, hier ist Luca!
Der Traum von einem eigenen Anbauverein wird in Bayern langsam Realität, aber der Weg dahin ist kein Zuckerschlecken. Besonders der Prozess der Anbaugenehmigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verlangt Geduld, Präzision und eine Menge Papierkram. In diesem Artikel nehme ich euch mit durch den kompletten Ablauf und gebe euch wertvolle Tipps, wie ihr eure Chancen auf eine Genehmigung maximieren könnt.


1. Was ist das LGL und warum ist es so wichtig?

Das LGL ist die zentrale Behörde in Bayern, die für die Überwachung des Cannabis-Anbaus zuständig ist. Sie überprüft, ob alle rechtlichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen erfüllt sind, bevor sie eine Genehmigung für den Anbau von Cannabis erteilt.

Wichtig: Ohne eine positive Bescheidung vom LGL ist kein legaler Anbau möglich, auch nicht für Cannabis Social Clubs (CSCs).


2. Voraussetzungen für eine Anbaugenehmigung

Bevor ihr überhaupt einen Antrag stellt, müsst ihr sicherstellen, dass euer Club und eure Infrastruktur den Anforderungen entsprechen. Hier die wichtigsten Punkte:

2.1. Rechtliche Voraussetzungen

  • Rechtsform: Euer Club muss als eingetragener Verein (e.V.) registriert sein.
  • Zweck des Vereins: Der Satzungszweck muss den Anforderungen des neuen Cannabis-Gesetzes entsprechen, insbesondere die Förderung des gemeinschaftlichen Anbaus und Konsums durch Mitglieder.

2.2. Sicherheitsanforderungen

  • Sicherheitskonzept: Ihr müsst nachweisen, dass der Anbauort vor Diebstahl und unbefugtem Zutritt geschützt ist (z. B. Videoüberwachung, Zugangskontrollen, Sicherheitsdienst).
  • Dokumentation: Protokolle über den Zugang zu den Räumlichkeiten und eine lückenlose Bestandsführung.

2.3. Anbaufläche

  • Geeignete Räumlichkeiten: Der Anbau muss in abgeschlossenen, kontrollierten Räumen stattfinden. Outdoor-Anbau ist in Bayern in der Regel nicht genehmigungsfähig.
  • Technische Ausstattung: Die Anlage muss für den professionellen Anbau geeignet sein, z. B. durch kontrollierte Beleuchtung, Belüftung und Bewässerung.

2.4. Hygienestandards

  • Räumliche Trennung: Der Anbaubereich muss klar von anderen Nutzungsbereichen getrennt sein.
  • Schädlingsbekämpfung: Ein Konzept zur Vermeidung und Bekämpfung von Schädlingen muss vorgelegt werden.

3. Der Antrag beim LGL

Der Antrag auf eine Anbaugenehmigung ist umfangreich und erfordert mehrere Schritte. Hier eine detaillierte Übersicht:

3.1. Antrag vorbereiten

Bereitet folgende Unterlagen vor:

  1. Vereinssatzung: Sie muss den gemeinnützigen Zweck des CSCs und die rechtliche Grundlage für den Anbau enthalten.
  2. Betriebsbeschreibung: Detaillierte Angaben zum Anbauort, den geplanten Produktionskapazitäten und der verwendeten Technik.
  3. Sicherheitskonzept: Zeigt, wie ihr sicherstellt, dass keine unbefugten Personen Zugang zu den Pflanzen oder Endprodukten haben.
  4. Finanzierungsplan: Nachweis über die Finanzierung des Anbaus (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden).
  5. Sachkundenachweis: Nachweise über die Qualifikation der verantwortlichen Personen (z. B. Anbauerfahrung, Schulungen).

3.2. Antrag einreichen

  • Der Antrag muss schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingereicht werden.
  • Adresse:
    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
    Eggenreuther Weg 43
    91058 Erlangen
    (Prüft die aktuelle Adresse auf der offiziellen Webseite des LGL.)

Tipp: Nutzt die Möglichkeit eines Vorabgesprächs mit der Behörde, um Unklarheiten zu beseitigen und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.


4. Der Prüfprozess

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, folgt eine detaillierte Prüfung durch das LGL. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.

4.1. Vor-Ort-Inspektion

  • Mitarbeiter des LGL besuchen euren Anbauort, um die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards zu überprüfen.
  • Eventuelle Mängel müssen innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden.

4.2. Rückfragen und Nachforderungen

  • Es ist üblich, dass das LGL zusätzliche Unterlagen anfordert oder Rückfragen stellt. Seid darauf vorbereitet, schnell und präzise zu antworten.

4.3. Bescheid

  • Bei erfolgreicher Prüfung erhaltet ihr einen positiven Bescheid und könnt mit dem Anbau starten.
  • Sollte euer Antrag abgelehnt werden, könnt ihr gegen die Entscheidung Einspruch einlegen.

5. Nach der Genehmigung

Auch nach Erhalt der Anbaugenehmigung gibt es einige Verpflichtungen, die ihr erfüllen müsst:

5.1. Dokumentationspflicht

  • Jede Pflanze und jedes Gramm Cannabis müssen dokumentiert werden.
  • Ihr müsst regelmäßige Berichte über euren Anbau an das LGL senden.

5.2. Produktsicherheit

  • Die Qualität des produzierten Cannabis muss den gesetzlichen Standards entsprechen. Dies umfasst z. B. den THC- und CBD-Gehalt sowie die Freiheit von Schadstoffen.

5.3. Regelmäßige Kontrollen

  • Das LGL führt unangekündigte Kontrollen durch, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen.

Fazit

Der Weg zur Anbaugenehmigung beim LGL in Bayern ist lang und anspruchsvoll, aber er lohnt sich. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und einem starken Konzept könnt ihr die Behörde überzeugen und den Traum eines legalen Cannabis-Anbaus verwirklichen. Wenn ihr Fragen oder Erfahrungen habt, schreibt mir gerne – ich freue mich auf den Austausch!

Euer Luca 🌿✨

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